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Informationen

Was ist eine Kontopfändung?

Wer Schulden hat und diese momentan nicht zurückzahlen kann, dem droht schnell eine Kontopfändung. Dabei werden alle Konten gesperrt. Erreicht uns als Sparkasse ein Pfändungsbeschluss, sind wir verpflichtet diesen umzusetzen. 

Was bedeutet das für mich?

Wenn Ihr Konto gepfändet wird, werden Ihre Konten und Kreditkarten gesperrt. Das Geld auf Ihrem Konto wird bis zur Höhe des Pfändungsbetrag eingefroren. Sie können nur dann über Ihr Geld verfügen, wenn mehr Geld auf Ihrem Girokonto ist, als gepfändet wurde. Das gilt auch für Sozial­leistungen.

Was tun bei Kontopfändung?

Wurde Ihr Konto gepfändet, haben Sie zwei Möglichkeiten:

Bezahlen Sie den offenen Betrag, wenn es Ihnen möglich ist. Dadurch werden die Konten entsperrt.

Oder wandeln Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungs­schutz­konto um. Nur so können Sie die gesetzlichen Freibeträge nutzen, um zum Beispiel Miete und Lebensmittel zu bezahlen.

Bezahlen

Pfändung bezahlen

Um die Pfändung aus der Welt zu schaffen, können Sie diese ganz oder teilweise bezahlen. Dafür muss genug Geld auf dem Konto sein, um die Überweisung im Online-Banking durchzuführen.

  1. Konto auswählen
  2. Betrag eintippen und freigeben
  3. Fertig! Nach erfolgreicher Bezahlung des gesamten Betrages, wird die Sperre Ihres Kontos zeitnah aufgehoben.
Girokonto umwandeln & Freibetrag

Girokonto umwandeln & Freibetrag

Umwandlung in ein P-Konto

Wandeln Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) um. Nur so können Sie den gesetzlichen Freibetrag nutzen und weiterhin Dinge wie Miete, Strom und Lebensmittel trotz Pfändung bezahlen. Sie können Ihr Konto im Rahmen des Freibetrags normal nutzen, zum Beispiel für Überweisungen, Dauer­aufträge oder Lastschriften. Der Betrag muss nicht sofort am ersten Tag des Geldeingangs abgehoben werden.

Freibetrag

Der gesetzliche Freibetrag bei einem Pfändungs­schutzkonto liegt momentan bei 1.560 Euro pro Kalendermonat. Bei Unterhaltsverpflichtungen kann eine Erhöh­ung beantragt und über die "Bescheinigung nach §903 Abs. 1 ZPO" bei Ihrer Sparkasse nachgewiesen werden.

Voraussetzungen

Grundsätzlich darf jeder sein Konto auf ein P-Konto umstellen oder ein solches Konto eröffnen. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:

  • Das Girokonto lautet auf eine einzelne Person. Gemeinschaftskonten, wie zum Beispiel bei Eheleuten, können nicht umgewandelt werden.
  • Sie besitzen noch kein P-Konto bei einer Bank oder Sparkasse.
  • Sie sind keine juristische Person, also zum Beispiel eine GmbH.

Die Umwandlung ist auf Wunsch auch vorsorglich ohne Vorliegen einer Pfändung möglich.  

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