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Einfach erklärt​

Später in den eigenen vier Wänden wohnen – das kriegen wir gemeinsam hin

LBS-Bausparen ist einfach und flexibel. Lesen Sie selbst, wie es Bausparerinnen und Bausparer geschafft haben, den ersten Schritt in Richtung Wohneigentum zu gehen – mit LBS und Sparkasse​.

Ihr nächster Schritt

Das angesparte Bausparguthaben inklusive der Wohnungsbauprämie¹ der letzten sieben Jahre steht allen Bau­sparerinnen und Bausparern unter 25 Jahren zur freien Verfügung – ohne Zweckbindung für einen Bausparvertrag im Leben. Schließen Sie jetzt online einen LBS-Bausparvertrag ab oder vereinbaren Sie einen Termin.

1 Es gelten Fördervoraussetzungen.

1 Es gelten Fördervoraussetzungen.
Beim LBS-Starter-Kick handelt es sich um eine Rückvergütung von Gebühren/Entgelten. Der LBS-Starter-Kick gilt für Erstverträge von Kunden unter 25 Jahren. Es gelten weitere Rück­vergütungs­bedingungen. Siehe unter: www.lbs.de/bayern-abb

LBS-Bausparen

LBS-Bausparen: für Ihre Unabhängigkeit

Ganz gleich, welche Pläne Sie für Ihre eigenen vier Wände haben – mit der LBS und Ihrer Sparkasse machen Sie einfach den ersten Schritt zu ganz vielen Möglichkeiten. So können Sie sich in Zukunft ent­spannt verabschieden – von Ihren Eltern und hohen Miet­preisen.

Bausparen erklärt

Tschüss, Miete – hallo, Zuhause. Mit LBS-Bausparen ins Eigenheim

Wer sich im heutigen Finanzdschungel nicht so richtig auskennt, für den mag „Bausparen“ erst mal kompliziert klingen. Aber: Keine Sorge, im Prinzip ist es ganz einfach.­ Es empfiehlt sich, mit kleinen Sparbeträgen anzufangen, um später Wohnträume wahr zu machen. Staatlich gefördert¹ und flexibler, als man denkt. Wie das funktioniert, erklären Mara, Nithi und Justin auf den Social-Media-Kanälen der LBS und Sparkasse.

Ihre Vorteile

Eigenkapital aufbauen mit Dreifach-Vorteil ​

Vorsorgen geht mit LBS-Bausparen ganz leicht.­ Und ist auch schon mit kleineren Beträgen möglich. Profitieren Sie zudem dreifach von der Arbeit­nehmer­-Sparzulage¹ für ver­mögens­wirksame Leistungen vom arbeitgebenden Unternehmen, der Wohnungsbau­prämie1 und Wohn-Riester1.​

Zinssicherheit

​Unabhängig durchstarten, ganz gleich, ob der Zins steigt. Mit LBS-Bausparen ganz einfach.​ Die Zinssituation ver­ändert sich dynamisch. Mit LBS-Bausparen sichern Sie sich schon heute attraktive Zinsen für später.​

Flexibel bleiben​

Wird der Bausparvertrag vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen, kann das geförderte Guthaben der letzten sieben Jahre ohne Zweckbindung aus­gegeben werden. Das gilt für einen Bausparvertrag im Leben. Was darf es sein: Wohnungs­einrichtung, Reihen­haus oder doch lieber ein Campervan?​

Der Ablauf im Detail
  • Ansparphase: Sie zahlen monatliche Sparraten ein, bis das vertraglich vereinbarte Mindest­guthaben erreicht ist. Dabei profitieren Sie von zahlreichen staatlichen Förderungen1.
  • Zuteilung: Bevor Ihnen Ihre Bausparsumme ausgezahlt werden kann, müssen neben dem Mindest­guthaben noch weitere Faktoren berücksichtigt werden: monatliche Sparraten, angefallene Zinsen, die Vertragslaufzeit​.
  • Darlehens- und Tilgungsphase: Nach der Zuteilung Ihrer Bauspar­summe (gespartes Guthaben inklusive angefallener Zinsen, Fördergeldern und Bauspar­darlehen) können Sie loslegen und Ihren Wohn­traum wahr machen. Gleichzeitig beginnen Sie, das Bauspardarlehen zu tilgen. Sonder­tilgungen sind dabei jederzeit möglich.
Förderungsbeispiel

Mit diesen Förderungen1 können Sie rechnen:

  Jährlich
Wohnungsbauprämie 70 Euro
Arbeitnehmer-Sparzulage 43 Euro
Wohn-Riester-Förderung 175 Euro
Einmaliger Berufseinsteiger-Bonus 200 Euro
Maximaler Gesamtbetrag 488 Euro
Über die LBS

LBS: die Zuhause-Möglichmacher​

Zuverlässig an Ihrer Seite​​

Auf die erfahrenen Finanzierungs- und Immobilienprofis der LBS können Sie sich immer verlassen.​

Volle Förderung​​

Die Expertinnen und Experten von LBS und Sparkasse zeigen Ihnen Ihre individuellen Fördermöglichkeiten1. ​

Alles aus einer Hand​

Mit der Bausparkasse der Sparkassen haben Sie eine kompetente Ansprechpartnerin für alle Ihre Anliegen rund um die Immobilie.

1 Es gelten Fördervoraussetzungen.

1 Es gelten Fördervoraussetzungen.
Beim LBS-Starter-Kick handelt es sich um eine Rückvergütung von Gebühren/Entgelten. Der LBS-Starter-Kick gilt für Erstverträge von Kunden unter 25 Jahren. Es gelten weitere Rück­vergütungs­bedingungen. Siehe unter: www.lbs.de/bayern-abb

Staatliche Förderungen

Mit Unterstützung vom Staat und Ihrem arbeitgebenden Unternehmen durch­starten​

Mit LBS-Bausparen sind Sie gleich doppelt gut aufgestellt für Ihre Unabhängigkeit. Zum einen erhalten Sie Förderungen1 vom Staat und vermögens­wirksame Leistungen vom arbeitgebenden Unternehmen. Zum anderen sichern Sie sich dadurch zusätzlich heute noch attraktive Zinsen für ein entspanntes, unabhängiges Morgen. ​

Wohnungsbauprämie1​

Sie erhalten 10 Prozent Wohnungs­bauprämie1 vom Staat für Ihre eigenen Einzahlungen bis 700 Euro.​

Vermögenswirksame Leistungen

Zahlen Sie vermögenswirksame Leis­tungen Ihres arbeitgebenden Unternehmens in einem Bau­sparvertrag ein, gibt es 9 Prozent Förde­rung1 (Arbeitnehmer­-Sparzulage) vom Staat.

Wohn-Riester1

Der Staat fördert einen Wohn-Riester-Bau­spar­vertrag schon bei einer jährlichen Spar­leistung ab 60 Euro mit der vollen Zu­lage von 175 Euro pro Jahr – plus ein­maligem Starterbonus von 200 Euro für alle unter 25 Jahren.

1 Es gelten Fördervoraussetzungen.

1 Es gelten Fördervoraussetzungen.
Beim LBS-Starter-Kick handelt es sich um eine Rückvergütung von Gebühren/Entgelten. Der LBS-Starter-Kick gilt für Erstverträge von Kunden unter 25 Jahren. Es gelten weitere Rück­vergütungs­bedingungen. Siehe unter: www.lbs.de/bayern-abb

Online-Abschluss

In wenigen Klicks zum LBS-Bausparvertrag

Einfach online abschließen​

  • Vollständige digitale Eröffnung mit Video­legitimation
  • Produkt­abschluss auch online außerhalb der Öffnungs­zeiten möglich​
  • Persönliche Ansprechpartnerinnen und -partner vor Ort
Ihr nächster Schritt

Schließen Sie jetzt einfach online einen LBS-Bausparvertrag ab oder vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Sparkasse.

1 Es gelten Fördervoraussetzungen.

1 Es gelten Fördervoraussetzungen.
Beim LBS-Starter-Kick handelt es sich um eine Rückvergütung von Gebühren/Entgelten. Der LBS-Starter-Kick gilt für Erstverträge von Kunden unter 25 Jahren. Es gelten weitere Rück­vergütungs­bedingungen. Siehe unter: www.lbs.de/bayern-abb

FAQ

Häufig gestellte Fragen​

Wie funktioniert ein Bausparvertrag?

Bausparen besteht aus zwei Phasen: der Sparphase und der anschließenden Darlehensphase. In der Sparphase sparen Sie erst einmal ein Guthaben – das Bausparguthaben – an. Am besten gelingt das mit kleinen regelmäßigen, monatlichen Beträgen. Der angesparte Betrag fließt – bildlich gesprochen – in einen großen Topf, zusammen mit den Sparbeiträgen der anderen Bausparerinnen und Bausparer. Denn Bausparen basiert auf der Idee des kollektiven Sparens.

Sobald das tariflich vereinbarte Guthaben angespart und eine Mindestlaufzeit vergangen ist, erfolgt die Zuteilung, also die Auszahlung von Guthaben und Darlehen. Damit beginnt Phase 2: die Darlehensphase. Das Bauspardarlehen umfasst – je nach Tarif ­ – maximal 70 Prozent der Bausparsumme und muss für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Sie können damit beispielsweise eine Immobilie kaufen oder renovieren. Das aufge­nommene Darlehen zahlen Sie monatlich in Form eines gleichbleibenden Zins- und Tilgungs­beitrags zurück. Das so zurückgeführte Geld fließt wieder in den gemeinsamen Topf.

Wie hoch die für Sie passende Bausparsumme ist, besprechen Sie gerne mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater in Ihrer Sparkasse vor Ort.

Welche Vorteile hat Bausparen?

Ab in die Unabhängigkeit – rein in die eigenen vier Wände. Ganz gleich, wie Ihr Wohntraum aussieht. Mit Bausparen sind Sie immer auf der sicheren Seite. Schon mit kleinen Beträgen kommt bald eine ansehnliche Summe zusammen. Geld für die erste eigene Wohnung. Je früher Sie mit Bausparen beginnen, desto schneller kommen Sie in die eigenen vier Wände.

Ihre Vorteile:

  • Bausparen wird mit staatlichen Förderungen¹ belohnt.
  • Bei Abschluss des Vertrages bis zum 25. Lebensjahr können Sie einmalig frei über das geförderte Guthaben verfügen.
  • Sie sichern sich nur mit Bausparen die günstigen Zinsen für die Zukunft.
Welche Vorteile können Sie fürs Bausparen nutzen?

Bausparerinnen und Bausparer können bis zu dreifach profitieren¹:

  • Maximal 43 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage (9 Prozent staatlicher Zuschuss für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre vermögens­wirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag einzahlen)
  • Maximal 70 Euro Wohnungs­bauprämie für Alleinstehende (10 Prozent staatlicher Zuschuss auf Bausparbeiträge)
  • Wohn-Riester-Förderung in Höhe von 175 Euro Grundzulage und 200 Euro Bonus für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger (staatliche Zulagen zur privaten Altersvorsorge in Form einer selbst genutzten Immobilie)
Was ist mit Zuteilung gemeint?

Sie haben mit der Zuteilung Ihr Vertragsziel erreicht und die LBS kann Ihnen Ihr Bausparguthaben und Ihr Bauspardarlehen bereitstellen.

Wann ist mein Bausparvertrag zuteilungsreif?

Damit Ihr Bauspar­vertrag zugeteilt werden kann, sind folgende Voraus­setzungen zu erfüllen:

  • Mindest­laufzeit 18 Monate
  • Mindest­guthaben je nach Tarif 30 Prozent, 40 Prozent oder 50 Prozent der Bausparsumme
  • ausreichende Bewertungszahl (siehe Kontoauszug)
  • Sie müssen die Zuteilung annehmen.

Tipp: Alle Informationen dazu finden Sie auf Ihrem jährlichen Kontoauszug, den Sie entweder per Post oder in Ihr elektronisches Postfach erhalten haben.

Wann tritt die Darlehensphase in Kraft?

Die Darlehens­auszahlung ist in der Regel an bestimmte Auszahlungs­voraussetzungen gekoppelt, die im Darlehens­vertrag näher geregelt sind. Bei Neubauten zahlt das Kreditinstitut normalerweise in Anlehnung an die Makler- und Bauträger­verordnung dem Baufortschritt entsprechend das Darlehen aus. Anders sieht es bei einem Immobilien­kauf oder einer Anschluss­finanzierung aus. Hier stellt das Kreditinstitut den gesamten Darlehens­betrag auf einmal zur Verfügung.

Wie viel Geld muss in einen Bausparvertrag eingezahlt werden?

Mit Abschluss Ihres Bauspar­vertrages vereinbaren Sie in der Regel, einen sogenannten monatlichen Regelspar­beitrag zu zahlen. Dieser ist in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) definiert. Verschiedene Bauspartarife mit unterschiedlichen Regelspar­beiträgen ermöglichen es Ihnen, entsprechend Ihrer individuellen Sparziele zu sparen. Je nach Tarif beträgt der Regelspar­beitrag zwischen zwei und zehn Promille der Bausparsumme.

Kann ich einen Bausparvertrag aussetzen?

Ja, Sie können die Einzahlungen auf Ihren Bausparvertrag verringern oder zeitweise aussetzen und später einfach weiter sparen. Es dauert dann lediglich länger, bis Sie Ihr Sparziel erreichen. Bitte beachten Sie, dass bei Reduzierung oder beim Aussetzen der Sparraten staatliche Prämien und die Riester-Förderung nicht oder nur teilweise ausgeschöpft werden können.

Für weitere Informationen wenden Sie sich gern an Ihre Sparkasse vor Ort.

Kann ich meinen Bausparvertrag kündigen?

Sie können Ihren Bau­spar­vertrag jeder­zeit kündi­gen und sich das Gut­haben ein­schließ­lich Zin­sen nach Ablauf der vertraglichen Kündi­gungs­frist kosten­frei aus­zah­len lassen. Wird die Kün­digungs­frist nicht ein­gehal­ten, fällt ein Zins­ausgleich für die sofortige Aus­zahlung an. LBS-Bausparen ist aber so flexi­bel, dass der Bausparvertrag auch ganz individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden kann, zum Beispiel Reduzierung der Bausparsumme, Teilung des Bau­sparvertrags.

Für weitere Infor­ma­tionen wen­den Sie sich gern an Ihre Spar­kasse vor Ort.

Ist ein Bausparvertrag während meines Studiums sinnvoll?

Auch während des Studiums können Sie von den vielen Vorteilen profitieren, die ein Bausparvertrag für junge Erwachsene bietet. Insbesondere stellt ein Bauspar­vertrag in Verbindung mit staatlichen Förderungen1 eine geeignete Möglichkeit dar, Eigenkapital aufzubauen.

1 Es gelten Fördervoraussetzungen.

1 Es gelten Fördervoraussetzungen.
Beim LBS-Starter-Kick handelt es sich um eine Rückvergütung von Gebühren/Entgelten. Der LBS-Starter-Kick gilt für Erstverträge von Kunden unter 25 Jahren. Es gelten weitere Rück­vergütungs­bedingungen. Siehe unter: www.lbs.de/bayern-abb

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